Häufig gestellte Fragen
Unsere FAQ rund um das Thema Vermietung

In dieser Rubrik beantworten wir einige Fragen, die uns besonders häufig gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem, unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gern für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wer haftet bei einem Unfall mit einem Mietwagen?

In der Regel ist ein Vollkaskoschutz im Mietvertrag inklusive. Dieser deckt Schäden am eigenen Fahrzeug (Mietwagen) ab. Allerdings ist in den meisten Mietverträgen festgelegt, dass der Mieter des Fahrzeuges in einem Schadensfall mit einer vorher vertraglich festgelegten Selbstbeteiligung haftet. Dies gilt allerdings nicht mehr, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt (z. B. bei einer Trunkenheitsfahrt). In diesem Fall hat der Mieter des Fahrzeuges für den vollen Schaden zu haften.

Unfall! Ein Mietwagen muss her. Wer zahlt dafür?

Der Geschädigte kann in jedem Fall Anspruch auf einen Schadensersatz erheben. Dieser Anspruch kann sowohl gegenüber dem Unfallverursacher oder dessen Versicherung geltend gemacht werden. So ist es möglich, sich einen Mietwagen leisten zu können oder einen Mietwagen gestellt zu bekommen. Sollte das Fahrzeug beruflich genutzt worden sein, beispielsweise in einem Taxiunternehmen, stellen wir gerne auch ein voll ausgestattetes Taxi bereit, mit dem sofort wieder beruflich durchgestartet werden kann.

Muss ich den Mietwagen reinigen?

In der Regel ist eine Reinigungspauschale vertraglich festgelegt und im Mietpreis enthalten. Wurde das Fahrzeug allerdings sehr stark verschmutzt (z. B. Kaugummi auf den Sitzen), kann der Vermieter eine höhere Reinigungsgebühr verlangen.

Tipp: Versuchen Sie die grobe Verschmutzung selber zu beseitigen! Wird meist günstiger für Sie!

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Wird das Fahrzeug nicht zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt abgegeben, kann der Vermieter ein höheres Entgelt verlangen oder sogar einen vollen weiteren Tag berechnen. Dabei ist natürlich immer die Kulanz des Vermieters entscheidend.